Änderungen für die Steuerfreiheit einer ig. Lieferung ab 1.1.2020
Ab 1.1.2020 ist für die Steuerfreiheit einer ig. Lieferung materiellrechtliche Voraussetzung, dass eine gültige UID-Nummer des Erwerbers (Käufers) vorliegt und die innergemeinschaftliche (ig.) Lieferung in die Zusammenfassende Meldung (ZM) durch den Lieferer (Verkäufer) aufgenommen wird. Der Lieferer kann die Lieferung in ein anderes EU-Land somit nur dann als steuerfrei behandeln, wenn der Erwerber eines Wirtschaftsgutes [...]