Ab 1.7.2019 gilt ein neuer IBAN bei Finanzamtszahlungen:

ATXX 0100 …
BIC: BUNDATWW

Erfolgen Zahlungen ungeachtet dessen auch in der zweiten Jahreshälfte weiterhin unter Verwendung der alten Bankkonto-Daten (IBAN beginnend mit ATXX 6000 …; BIC: OPSKATWW), könnte es daher zur Entstehung von Säumniszuschlägen kommen.

Um dies zu vermeiden, empfiehlt sich die Überprüfung der angelegten Stammdaten sowie allfälliger Vorlagen im Electronic Banking-System (insbesondere im Hinblick auf das zuständige Finanzamt im Bereich der Ertragsteuern und Umsatzsteuer sowie auch das Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel), um bis zum Ende des Monats Juni 2019 sicherzustellen, dass die Überweisungsdaten korrekt erfasst sind.