Aufgrund der zuletzt gehäuften Kontrollen möchten wir auf eine EU-Regelung hinweisen, die in der betrieblichen Praxis oftmals übersehen wird:

Reisen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dienstlich ins Ausland, muss gegenüber den ausländischen Behörden nachgewiesen werden, dass Versicherungsschutz besteht bzw. keine Anmeldung der Arbeitnehmer im Ausland notwendig ist. Was längst unter dem Stichwort Entsendung im EU Recht verankert ist, gewinnt nun aufgrund vermehrt ausgesprochener Strafen auch für kurzfristige Entsendungen, sprich Dienstreisen in andere europäische Länder (EU, EWR und Schweiz) an Bedeutung. Schon für die Teilnahme an Konferenzen oder Seminaren oder beim ausländischen Montageeinsätze ist die A1 Bescheinigung ab dem ersten Tag notwendig.